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Ein Jahr Urheberrechtsnovelle – Zwischenbilanz und Erfahrungsbericht

Veröffentlicht in Pressemitteilungen am 30. Apr. 2021

Digitales Meeting der Mittwochsreihe „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ am 6. Juli 2022 von 17:00 bis 18:00 Uhr

Jeweils am ersten Mittwoch eines Monats bietet die Initiativ-Gruppe bestehend aus avj – Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e. V., Ernst Klett Verlag GmbH, Verlag Julius Klinkhardt KG, Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH und Verband Bildungsmedien e. V. einen einstündigen Branchenaustausch zum Thema „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ an. Die Gesprächsrunden mit thematisch vorbereitetem Input sollen die Möglichkeit zum Austausch über relevante gegenwärtige und zukünftige Aspekte des Verlegens bieten. Rege Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht. Diese Veranstaltungsreihe wendet sich an Verleger/‑innen und Geschäftsführer/‑innen von Buchverlagen, Urheber/‑innen und Jurist/‑innen sowie interessiertes Fachpublikum.


Veranstaltungsort: Digitales Meeting über ZOOM

Nächste Veranstaltung: Mittwoch, der 6. Juli 2022 von 17:00 bis 18:00 Uhr

Das Thema der Veranstaltung lautet: „Ein Jahr Urheberrechtsnovelle – Zwischenbilanz und Erfahrungsbericht

Dr. Richard Hahn im Gespräch mit Dr. Kerstin Bäcker (beide Lausen Rechtsanwälte)

Am 7. Juni 2021 ist das aktualisierte Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten. Neben Neuregelungen zu Pastiche & Co. wurde unter anderem das Urhebervertragsrecht novelliert. Insbesondere wurden Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche für Urheber aufgenommen und Regelungen zur angemessenen Vergütung nachgeschärft. Welche Auswirkungen haben diese Regelungen bislang in der Praxis, wie sind die Neuregelungen zu bewerten? Die beiden Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht tauschen sich über ihre Praxiserfahrungen aus den Bereichen Verlag, Audio und Film aus.


Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter: anmeldung@fachtagung-verlagsleistungen.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Dagny Ladé

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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