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Fachtagung „Verlegerrecht“: Brauchen Buch-Verlage für ihre Leistungen eine eigene Rechtsposition?

Veröffentlicht in Pressemitteilungen am 30. Jan. 2020

Bitte beachten Sie: Diese Veranstaltung wurde am 3. März 2020 abgesagt.

Die Fachtagung "Verlegerrecht" am 13. März 2020, 10.00 bis 13.00 Uhr im Rahmen der Leipziger Buchmesse, Saal 5 (Congress Center Leipzig) will die interessierte Fach-Öffentlichkeit auf die Relevanz einer eigenen Rechtsposition für Verlage aufmerksam machen und damit dieses Thema einer breiten juristischen Diskussion zuführen. Sie richtet sich an Verleger*innen und Geschäftsführer*innen von Buchverlagen, Juristen sowie interessiertes Fachpublikum.

Die Leistung von Verlagen ist für die Vermittlung der Werke der Autoren an die Öffentlichkeit unverzichtbar. Auf vielen Ebenen erbringen Verlage eigenständige Verlagsleistungen, die neben den geschützten Rechten der Urheber ent- und bestehen, angefangen als Initiator von Publikationen, bei der Finanzierung und Organisation des Entstehungsprozesses, der fachlichen Betreuung, auf technischer Ebene und nicht zuletzt beim Vertrieb und der Vermarktung des Verlagsproduktes.

Die Fachtagung im Rahmen der Leipziger Buchmesse stellt diese unterschiedlichen Leistungen der Verlage in den einzelnen Genres vor (Belletristik, Sachbuch, Kinder- und Jugendbuch und Bildungsmedien) und zeigt auf, welchen eigenständigen Beitrag und Mehrwert Verlage im digitalen Umfeld für ihre Autoren und das Verlagsprodukt leisten.

Weiter beschäftigt sich die Veranstaltung mit der rechtlichen Absicherung dieser Verlagsleistungen in der Vergangenheit und in der Zukunft.

Besondere Aktualität erlangt die Thematik vor dem Hintergrund der Umsetzung von Artikel 16 EU-Urheberrechts-Richtlinie (DSM-Richtlinie), der die nach dem EuGH-Urteil im Fall Reprobel (November 2015) und dem Urteil des BGH im Fall Vogel (April 2016) entstandene Lücke bei der Beteiligung der Verleger an gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu schließen versucht.

Zur Umsetzung der Verlegerbeteiligung aus der DSM-Richtlinie hat das Bundesjustizministerium (BMJV) am 15. Januar 2020 seinen ersten offiziellen Diskussionsentwurf vorgestellt. Erfahren Sie, welche Auswirkungen von diesem ersten Umsetzungsvorschlag zu erwarten sind und wie dieser zu bewerten ist.

Zu den einzelnen Themen:

  • Teil 1: Was leisten Verlage? – Ein Querschnitt aus den verschiedenen Genres Belletristik, Sachbuch, Kinder- und Jugendbuch sowie Schulbuch
  • Teil 2: Historischer Rückblick: Die rechtliche Stellung der Verlage im 18./19. Jahrhundert
  • Teil 3: Blick in die Zukunft: Die rechtliche Absicherung der Verlagsleistungen in der digitalen Zukunft mit folgenden Schwerpunkten: Erläuterung des Diskussionsentwurfs des BMJV; Bewertung aus Sicht der VG WORT; Hintergrund, Ausgestaltung und Chancen eines originären Verlegerrechts

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die interessierte Fach-Öffentlichkeit auf die Relevanz einer eigenen Rechtsposition für Verlage aufmerksam zu machen und damit dieses Thema einer breiten juristischen Diskussion zuzuführen. Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH (Reprobel) und des BGH (Vogel) erhält die derzeit fehlende Rechtsposition der Verlage große Bedeutung. Besonders vor dem Hintergrund zukünftiger digitaler Entwicklungen, Verwertungsformen und deren Lizensierung erscheint ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage immer notwendiger zu werden.

Zielgruppe: Diese Veranstaltung wendet sich an Verleger*innen und Geschäftsführer*innen von Buchverlagen, Juristen sowie interessiertes Fachpublikum.

Für die Teilnahme an der Fachtagung "Verlegerrecht" ist eine vorherige Anmeldung erforderlich:
anmeldung@tagung-verlegerrecht.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Dagny Ladé

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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