Am 20. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag in dritter Lesung das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes angenommen. Damit geht fürs Erste ein jahrelanges Ringen um einen Interessens- und Positionsausgleichs zwischen Nutzer:innen, Urheber:innen und den Anbietern verschiedener Verwertungs- und Nutzungsstufen von Rechten zu Ende. Für viele Buchverlage spielte dabei eine große Rolle wieder an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen partizipieren zu können, die seit der Reprobel-Entscheidung des EuGH im Jahr 2015 und in der Folge des sog. „Vogel-Urteil“ des BGH im April 2016 höchstrichterlich verneint worden waren.
Mit der zweiten Fachtagung zu den Leistungen der Verlage haben wir eine Bestandsaufnahme des Erreichten vorgenommen und dabei sowohl den Kontext der deutschen Gesetzgebung betrachtet als auch die europäische Perspektiven berücksichtigen. Diese Aspekte standen im Mittelpunkt unseres ersten Themenblocks.
Im zweiten Teil ging es um die immer wichtiger werdenden Positionen von Verwertungsgesellschaften. Werden kollektive Vergütungsmodelle weiter zunehmen, weil der Gesetzgeber den Konflikt um Nutzungen und angemessene Honorierungen vor allem digitaler Angebote zwischen User:innen, Urheber:innen und Anbietern nur auf einem solchen Weg zu regeln meint?
In welcher Weise werden die jetzt beschlossenen Gesetzänderungen das Verhältnis zwischen Verlagen und Autorenschaft tangieren und ggf. verändern, fragte der dritte Teil.
Im vierten Themenblock wurde auf urheberrechtliche und medienrechtliche Aspekte künstlicher Intelligenz eingegangen und ein Ausblick auf wichtige und notwendige verlegerische Positionen für die kommende Legislaturperiode gegeben.
Referenten:
- Christian Sprang (Börsenverein)
- Matthias Lausen (Lausen Anwälte)
- Peter Kraus vom Cleff (Federation of European Publisher)
- Carlo Lavizari (Lenz Caemmerer, Advokatur und Notariat)
- Peter Haag (Kein & Aber)
- Philipp Tingler (Autor)
- Giso Schierenberg (Springer Natura)