Urheberrecht und Bildung


Nur durch ein funktionierendes Urheberrecht können die Qualität der Lerninhalte, der Bildungserfolg des Einzelnen sowie die Weiterentwicklung des Bildungsstandortes und unserer immer digitaler werdenden Gesellschaft gewährleistet werden.

Viele Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich einen offenen Umgang mit Lehrwerken und digitalen Bildungs­medien. Sie möchten die Inhalte in eigene Lernumgebungen einstellen, in selbsterstellte Materialien einbinden oder in Erklärvideos integrieren. Immer wieder heißt es, das Urheberrecht verhindere einen freien und einfachen Umgang mit professionellen Bildungsmedien. Das Gegenteil ist der Fall.

Tatsächlich ist es so, dass durch die Digitalisierung neue, zusätzliche Herausforderungen für das Urheberrecht entstehen: Inhalte können ohne jeglichen Aufwand digital kopiert, verändert, kombiniert, in neue Materialien eingebunden und mit anderen Nutzern geteilt werden. Anders als bei gedruckten Werken wird es möglich, multimediale, interaktive Angebote zu entwickeln, die Texte, Audios, Videos, Filme, Animationen, Spiele und viele andere Materialformen miteinander verbinden. Das geschieht teils mit einem sehr hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand. Je digitaler und multimedialer die Erstellung und Verbreitung von Medien wird, desto wichtiger ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Autoren und Verlagen die Entwicklung neuer Produkte und zukunftsfähiger Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese Innovationen zur Weiter­entwicklung digitaler Lerninhalten und -medien trägt erheblich zu einem sicheren, umfassenden und lehrplankonformen Medienangebot für das Lernen in der Schule bei. Diese Medien sind rechtssicher im Unterricht einsetzbar und bieten vielfach auch Möglichkeiten für individuelle Anpassungen und Veränderungen.

Urheberrecht? Sicher!

Rechtssicherheit ist dabei ein wichtiges Stichwort für alle Beteiligten: Lehrerinnen und Lehrer müssen sich darauf verlassen können, dass Texte, Bilder, Audios, Videos etc., die sie in der Schule einsetzen wollen, rechtlich abgesichert sind und genau in dem Rahmen, den sie im Alltag benötigen, auch verwendet werden können. Verlage und Medienentwickler benötigen verlässliche, rechtliche Grundlagen, damit sie stabile und langfristig einsetzbare Medienformate entwickeln, produzieren und anbieten können. Autorinnen und Autoren steht wie allen Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Vergütung für ihre kreativen Leistungen zu.

Um also die Schule, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler mit qualitativ hochwertige Bildungsmedien versorgen zu können, bedarf es eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums, so wie das Grundgesetz (Art. 14) ihn vorsieht. Ein eindeutiges und klar geregeltes Urheberrecht stellt sicher, dass Autoren und Verlage eine leistungsgerechte Vergütung erhalten. Nur so kann auch der ökonomische Anreiz, qualitätsgesicherte und rechtssichere Bildungsmedien herzustellen, aufrechterhalten werden. In diesem Zusammenhang muss auch die missbräuchliche Nutzung geschaffener Inhalte und Werke verhindert werden.

Grundverständnis:
Der Zugang aller Menschen zu Bildung und Wissenschaft ist unabdingbar für das Wohlergehen einer Gesellschaft und deren auf Wissensmehrung basierende Weiterentwicklung.


Bei der Gewährung dieses Zugangs müssen die Rechte derjenigen, die Bildungsinhalte originär schaffen, herstellen und vertreiben, jederzeit und umfassend gewahrt bleiben.

Hier kommt dem Gesetzgeber eine zentrale Aufgabe zu.

Die Entwicklung qualitativ hochwertiger Bildungsinhalte und -medien basiert auf der schöpferischen, intellektuellen und wirtschaftlichen Leistung und Kooperation verschiedener Akteur/-innen. Das Urheberrecht muss die Basis für eine leistungsgerechte Bezahlung dieser Akteur/-innen durch Honorare oder Vergütungen schaffen.

Rechtsposition und Beteiligungsansprüche der Verlage

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur „Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“, welches am 7. Juni 2021 bzw. 1. August 2021 (UrhDag) in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die europäische Richtlinie für einen einheitlichen digitalen Markt (DSM-Richtline) in nationales Recht umgesetzt.

Durch die erfolgten Änderungen § 63a UrhG und § 27b VGG haben Verleger wieder einen gesetzlichen Beteiligungsanspruch an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungs­ansprüchen. Ein Ausschluss dieser Beteiligung ist nicht möglich, sie ist jedoch auf maximal ein Drittel des Beteiligungs­anspruchs beschränkt. Die Neuregelung gilt ab dem 7. Juni 2021, sodass die Verlage seit 2022 wieder regelmäßige Ausschüttungen für gesetzliche Vergütungsansprüche erhalten.

Eine eigene Rechtsposition der Verlage wurde nicht in das Gesetz implementiert. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Investitionen und konzeptionellen Entwicklungen im Rahmen der digitalen Transformation im Verlagswesen generell, besonders aber bei Bildungsmedien- und Wissenschafts­verlagen wird sie aber immer dringlicher.

Um auch in Zukunft die Entwicklung bestmöglicher digitaler Bildungsmedien und die Investitionen der Verlage und Anbieter sicherzustellen und zu schützen, müssen vor allem auch die digitalen Angebote durch ein passgenaues Urheberrecht geschützt werden. Die Ausnahmen von den gesetzlichen Erlaubnissen für Bildung und Wissenschaft für Schulbücher und Unterrichts­materialien müssen daher unbedingt auch für digitale Werke beibehalten werden.

Warum ein Verlagsrecht als eine eigene Rechtsposition für Verlage notwendig ist:

  • Verlegerische Leistungen finden, anders als die Leistungen von Tonträger­herstellern oder Filmproduzenten, im Urheberrechts­gesetz bislang keine Anerkennung.

  • Erlösansprüche der Verlage und Medienanbieter, die aus den Ansprüchen der Urheber und Urheberinnen abgeleitet werden, bieten unnötiges Konfliktpotential.

  • Auch Verlagsleistungen an einem veröffentlichten Werk ohne Urheber mit eigener Rechtsposition (Autor/‑in unbekannt, Urheberrecht des Autors/der Autorin bereits erloschen etc.), sind schützenswert.

  • Für mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz hergestellten Werke besteht kein Urheberrechtsschutz. Damit in diesem Bereich auch weiterhin investiert werden kann, muss diese Schutzlücke zugunsten der Hersteller dieser Werke geschlossen werden.

  • Nur durch eine eigene Rechtsposition können die Qualität der Lerninhalte und die Innovationsfähigkeit der Bildungsmedienverlage gewahrt bleiben.

Die Initiative Verlegerrecht

Die Initiative Verlegerrecht will den digitalen Wandel in der Verlagswelt aktiv gestalten. Vor allem die Veranstaltungsreihe „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ soll innerhalb und außerhalb der Verlagswelt Impulse, Anregungen und Denkanstöße zur Gestaltung künftiger Rahmenbedingungen verlegerischer Aktivitäten setzen.

Entscheidungen für ein zukunftssicheres Urheberrecht

Die Politik sollte den Verlagen umgehend eine eigene Rechtsposition im Urheberrecht verschaffen und die Beteiligung an gesetzlich verankerten Vergütungs­ansprüchen durch ein Verlegerrecht sichern.

Dabei sollten Ausnahmen von den gesetzlichen Erlaubnissen für Bildung und Wissenschaft für Schulbücher und Unterrichtsmaterialien beibehalten und diese auch für Werke für die akademische Lehre und der Erwachsenenbildung vorgesehen werden.

Sie sollte für Verlage und Autor/-innen nutzungsbezogene, markt- und aufwandsgerechte Vergütungen als angemessenen Ausgleich für erbrachte Leistungen ermöglichen – dies ist gerade im digitalen Zeitalter existentiell.

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