Werke, die ausschließlich für den Unterricht an Schulen bestimmt sind, sind von dieser Regelung (Bereichsausnahme für Unterrichtswerke an Schulen) ausgenommen worden. Die Regelungen sind zunächst bis 2023 befristet.
Dieser Grundsatz hat sich auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) nicht geändert. Um den Lehrkräften dennoch digitale und analoge Kopien zu ermöglichen, gibt es praxisnahe und einfache Regelungen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Info-Website des Verband Bildungsmedien e. V.: