Die Haushaltspolitik darf nicht die maßgebliche Richtschnur für Bildungspolitik sein. Die Sicherung des Lebens- und Innovationsstandorts Deutschland ist nur durch eine substanzielle Förderung des „Rohstoffs Bildung“ möglich.
Die Bildungsmedienverlage stellen qualitativ hochwertige Bildungsinhalte her, die den curricularen Vorgaben der einzelnen Bundesländer entsprechen und hauptsächlich für den schulischen Markt bestimmt sind (16 Bundesländer mit unterschiedlichen Schultypen,-strukturen und Lehrplänen).
Hinzu kommen Angebote für die frühkindliche Bildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Erwachsenenbildung sowie Lehrbücher für die akademische Lehre.
Diese Bildungsmedien sind für die Erfüllung des verfassungsmäßigen Bildungsauftrages der Länder unabdingbar.
Anders als z. B. im Bereich der Belletristik gibt es für Lehr- und Lernmedien keine anderen Vermarktungsmöglichkeiten (z. B. Verfilmung, Auslandsgeschäft). Der Schul- bzw. Hochschulmarkt stellt für Bildungsmedienverlage den einzigen Markt – den so genannten Primärmarkt – dar.
Um die genannten Zielgruppen mit qualitativ hochwertigen Bildungsmedien versorgen zu können, bedarf es eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums, so wie das Grundgesetz (Art. 14) ihn vorsieht. Ein eindeutiges und durchsetzungsstarkes Urheberrecht stellt sicher, dass Autoren und Verlage eine leistungsgerechte Vergütung erhalten. Nur so kann auch der ökonomische Anreiz, qualitätsgesicherte und rechtssichere Bildungsmedien herzustellen, aufrechterhalten werden.
Die Bildungsmedienverlage sind Treiber der Digitalisierung und bieten tausende digitaler Produkte und Lernmedien an. Diese bedürfen eines ebenso wirksamen urheberrechtlichen Schutzes wie analoge Produkte, zumal die Entwicklung und Herstellung digitaler Lernmedien deutlich aufwendiger und kostenintensiver ist.
Der Zugang aller Menschen zu Bildung und Wissenschaft ist unabdingbar für das Wohlergehen einer Gesellschaft und deren auf Wissensmehrung basierende Weiterentwicklung.
Bei der Gewährung dieses Zugangs müssen die Rechte derjenigen, die Bildungsinhalte originär schaffen, herstellen und vertreiben, jederzeit und umfassend gewahrt bleiben. Hier kommt dem Gesetzgeber eine zentrale Aufgabe zu.
Die Entwicklung qualitativ hochwertiger Bildungsinhalte und -medien basiert auf der schöpferischen, intellektuellen und wirtschaftlichen Leistung und Kooperation verschiedener Akteure. Das Urheberrecht muss die Basis für eine leistungsgerechte Bezahlung dieser Akteure durch Honorare oder Vergütungen schaffen.
Der Verband Bildungsmedien e. V. steht der Politik als Experte zur Seite. Das Bildungsfrühstück in Berlin sowie auf Landesebene dient dem Dialog und der Diskussion mit Parlamentarier/-innen und Vertreter/-innen von Ministerien.
"EU-Urheberrecht: Was bedeutet es für die Bildung in Deutschland?" war das Thema beim Berliner Bildungsfrühstück des Verband Bildungsmedien am 23. Oktober 2019. Die Diskussion hat gezeigt: Das Bewusstsein für die Rechte der Urheber und Verlage bei Unterrichtswerken in Schulen hat sich in den letzten Jahren verbessert – nicht zuletzt durch die Bereichsausnahme und den so genannten Gesamtvertrag von 2008. Auch für eine Bereichsausnahme im Hochschulbereich gibt es gute Argumente: Diese Diskussion bleibt spannend. Der Verband Bildungsmedien hat deutlich gemacht, dass er angesichts neuer digitaler Geschäfts- und zunehmend komplexerer Vergütungsmodelle ein eigenes Verlegerrecht für notwendig erachtet. Er tritt außerdem dafür ein, dass individuelle Lizenzverträge gegenüber gesetzlichen Schrankenregelungen zulässig bleiben.