Dienstag, 8. Januar 2019

Lehrkräfte können weiter urheberrechtlich geschützte Inhalte für modernen Unterricht nutzen

v.l.n.r.: Dr. Oliver Graßy (PMG), Dr. Ilas Körner-Wellershaus (VBM), Amtschef Herbert Püls (Kultusministerium) und Rainer Just (VG Wort) v.l.n.r.: Dr. Oliver Graßy (PMG), Dr. Ilas Körner-Wellershaus (VBM), Amtschef Herbert Püls (Kultusministerium) und Rainer Just (VG Wort) StMUK

Länder schließen unter Federführung Bayerns neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht – Sichere Rechtsgrundlage auch in Zukunft

Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter Federführung des Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Herbert Püls, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.

Für Amtschef Püls steht bei dem Vertrag ein zentraler Aspekt für die Schulen im Vordergrund: „Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben auch in Zukunft eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln. Damit können sie den Unterricht auch weiterhin ansprechend und qualitätsvoll gestalten und ihren Schülerinnen und Schülern zusätzliches Material bereitstellen – und das in analoger wie auch in digitaler Form.“

Auch digitale Vervielfältigung möglich

Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick.

Die Vertreter der VG Wort, Dr. Robert Staats, des VBM, Dr. Ilas Körner-Wellershaus und der PMG, Dr. Oliver Graßy, betonen: „Unser gemeinsames Ziel, die Rechteeinräumung und deren angemessene Vergütung im Interesse des Schulunterrichts auch für die nächsten Jahre nutzerfreundlich zu gestalten, haben wir erreicht.“

Die Vereinbarung wurde nötig, da sich durch die im Frühjahr 2018 in Kraft getretenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz die Rahmenbedingungen für Nutzungen an Bildungseinrichtungen wie Schulen geändert haben.


Pressekontakt:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Elena Schedlbauer
Stellv. Pressesprecherin
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